Kurzbeschreibung
HH-TONNDORF: Bauträgerfrei - Bauplatz für ein EFH / DHH /MFH familienfreundlich in ruhiger Sackgasse
Exposetyp: | Grundstück |
Angebotstyp: | Verkauf |
Standort: | 22045, Hamburg, Tonndorf |
Grundstücks-Fläche: | 1.104 m² |
Verkaufpreis: | 490.000,- EUR |
Courtage: | 7,14% inkl. MwSt. |
Zum bauträgerfreien Verkauf angeboten wird ein ca. 1.104m² großes Baugrundstück, gelegen am Kopfende einer sehr ruhigen Sackgasse, unmittelbar angrenzend eine öffentliche, nach heutigem Stand nicht bebaubare Grünanlage. Aufgrund der angrenzenden Grünanlage gilt für die Bebauung ein reduzierter Mindestabstand von nur 1,0m(!).
Ein 87m² großer Randstreifen entlang der Nordgrenze, bepflanzt mit einer Hecke, ist von der Stadt seit 35 Jahren für derzeit € 87,-/Jahr dazu gepachtet.
Nach einem Vorgespräch mit der Bauberatung in Hamburg-Wandsbek gibt es für diesen Straßenzug keinen Bebauungsplan. Somit regelt der §34 BauGB die mögliche Bebaubarkeit.
Ein Bauantrag, Vorbescheid oder Bodengutachten wurden nicht eingereicht.
Ein Bauantrag, Vorbescheid oder Bodengutachten wurden nicht eingereicht.
Gemäß §34 BauGB ist genehmigungsfähig ist, was sich in die umgebende Bebauung einfügt. Das lässt in diesem Fall viele Optionen zu, den in der Nachbarschaft stehen bereits unterschiedlichste Gebäude wie Bungalow, Satteldach-, Toskana- und Mehrfamilienhäuser.
Details
Das Wichtigste in Kürze
- genehmigungsfähige Bebauung: EFH, ZFH, DHH, MFH
- eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss
- GRZ (I) 0,2 - 20% (ca. 220m²) der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ (II) 0,3 - 30% (ca. 330m²) dürfen für Haus, Zufahrt, Stellpl. usw. bebaut werden
- Grundstücksgröße: ca. 1.104m²
- Grundstücksschnitt: rechteckig, nach hinten leicht verjüngend
- Grundstückslänge: ca. 63,50
- Grundstücksbreite an der Straße: ca. 18,30m
- Grundstücksbreite an der hinteren Baulinie: ca. 17,50m
- max. Gebäudebreite (a. d. hintere Baulinie): 13,50m
- max. Gebäudelänge: 18,0m
- max. Wohnfläche: ca. 330m²
- vordere Baulinie: 6m Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze
- hintere Baulinie: 24m Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze
- reduzierter Mindestabstand zur Nordgrenze (Grünanlage): 1m
- Mindestabstand zur Südgrenze: 2,5m, bei seitlicher Zufahrt 3,0m
- zusätzliche Bebauung in 2. Reihe (rückwärtig) ist nicht genehmigungsfähig
- Die Kosten für den Abriss der Bestandsimmobilie und einer halben Doppelgarage,
die ordnungsgemäße Wiederherstellung der verbleibenden Nachbargarage und die
Grundstücksräumung gehen zu Lasten des Erwerbers. Die unverbindlich geschätzte
Kosten in Höhe von ca. € 30.000,- sind im Angebotspreis € 490.000,- berücksichtigt.
- eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss
- GRZ (I) 0,2 - 20% (ca. 220m²) der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ (II) 0,3 - 30% (ca. 330m²) dürfen für Haus, Zufahrt, Stellpl. usw. bebaut werden
- Grundstücksgröße: ca. 1.104m²
- Grundstücksschnitt: rechteckig, nach hinten leicht verjüngend
- Grundstückslänge: ca. 63,50
- Grundstücksbreite an der Straße: ca. 18,30m
- Grundstücksbreite an der hinteren Baulinie: ca. 17,50m
- max. Gebäudebreite (a. d. hintere Baulinie): 13,50m
- max. Gebäudelänge: 18,0m
- max. Wohnfläche: ca. 330m²
- vordere Baulinie: 6m Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze
- hintere Baulinie: 24m Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze
- reduzierter Mindestabstand zur Nordgrenze (Grünanlage): 1m
- Mindestabstand zur Südgrenze: 2,5m, bei seitlicher Zufahrt 3,0m
- zusätzliche Bebauung in 2. Reihe (rückwärtig) ist nicht genehmigungsfähig
- Die Kosten für den Abriss der Bestandsimmobilie und einer halben Doppelgarage,
die ordnungsgemäße Wiederherstellung der verbleibenden Nachbargarage und die
Grundstücksräumung gehen zu Lasten des Erwerbers. Die unverbindlich geschätzte
Kosten in Höhe von ca. € 30.000,- sind im Angebotspreis € 490.000,- berücksichtigt.